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Luftreinhalteplan Dresden

Luftreinhalteplan Dresden

Das ehemalige Regierungspräsidium Dresden - seit 01.08.08 Landesdirektion Dresden - hat in Zusammenarbeit mit dem Umweltamt und der Hauptabteilung Mobilität der Stadt Dresden sowie dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft  und Geologie (LfULG) einen Luftreinhalteplan erarbeitet, der Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) festlegt.

Er ist mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Dresden am 29.05.2008 in Kraft getreten und hier zum Download verfügbar.

Download

Des Weiteren stehen hier die auf Seite 72 des Plans erwähnten Ergebnisse der Modellierung der verschiedenen Szenarien für 2010 und der Ist-Analyse für 2005 zum Download zur Verfügung (Aufzählung der Straßenabschnitte).

Hintergrund und Auslöser für den Luftreinhalteplan

Auslöser für die Erstellung des Luftreinhalteplans Dresden war zum einen die Überschreitung der zulässigen Anzahl der Grenzwertüberschreitungen für Partikel PM10 an allen drei Luft-Messstationen im Jahr 2005. Am Postplatz wurden 78 Überschreitungen gemessen und damit 43 zu viel. Am Schlesischen Platz vor dem Neustädter Bahnhof 52 Überschreitungen (17 zu viel) und an der Messstation Bergstraße 42 (7 zu viel).

Zum anderen wurde 2005 an der Messstation Bergstraße für Stickstoffdioxid (NO2) mit 58 Mikrogramm pro Kubikmeter eine Überschreitung der Summe aus Grenzwert plus damaliger Toleranzmarge fest gestellt. An der Station am Schlesischen Platz wurden 45 Mikrogramm pro Kubikmeter gemessen, was noch unter dem 2005 gültigen Grenzwert plus Toleranzmarge lag, aber über dem ab 2010 gültigen Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter.

Maßnahmen des Luftreinhalteplans

Der maßgebliche lokale Verursacher der Grenzwertüberschreitungen in Dresden ist der lokale Straßenverkehr. Deshalb umfasst der Luftreinhalte- und Aktionsplan v. a. verkehrsbezogene Maßnahmen.

Diese Maßnahmen zielen zum Beispiel auf

  • eine Verbesserung der Fahrzeugflotte in Behörden des Freistaates und in Verkehrsunternehmen des Öffentlichen Nahverkehrs,
  • eine Verbesserung der Infrastrukturqualität (Sanierung von Straßen, Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs sowie der Rad- und Fußwege),
  • eine Verbesserung der Verkehrsorganisation und -management in Dresden (z. B. Ausweisung von Car-Sharing im Öffentlichen Straßenraum, Verstetigung des motorisierten Verkehrsflusses unter Berücksichtigung des Vorranges des ÖPNV, Erhöhung der Pünktlichkeit des ÖPNV auf 90 %,Verminderung des Durchgangsverkehrs in der Dresdner Innenstadt, Einführung eines Lkw-Leitsystems und unternehmensbezogener Logistikkonzepte),
  • eine Erweiterung des betrieblichen Mobilitätsmanagements.

Neben der Verminderung der Verkehrsemissionen soll aber gleichzeitig auch der Grünanteil der Stadt erhöht werden, um das Stadtklima zu verbessern und die Bindung von Luftschadstoffen zu erhöhen. Bei Baumaßnahmen durch öffentliche Auftraggeber soll bereits bei der Ausschreibung auf die Nutzung emissionsarmer Maschinen und Technologien hingewiesen werden. Eine kurze Übersicht mit Zeithorizont und Zuständigkeiten für die Maßnahmen ist im Plan auf Seite 106 bis 110 nachlesbar.

Umweltzone Dresden

Kleine Umweltzone: Die »kleine Umweltzone« in der Fassung des Entwurfes des Luftreinhalte- und Aktionsplans vom 05.01.07 wird es nach einem eingehenden Abwägungsprozess so nicht geben.

Begründung:

  • Der Umleitungsverkehr um die Umweltzone war nicht im Sinne der Luftreinhaltung möglich. Die Streckenführung sollte prinzipiell außerhalb von dicht bevölkerten Wohngebieten geleitetet werden. Der positive Effekt der kleinen Umweltzone würde durch den Umleitungsverkehr teilweise wieder aufgehoben.
  • Straßenabschnitte mit Grenzwertüberschreitung auf Altstädter Seite waren nicht einbezogen.

Große Umweltzone: Eine »große Umweltzone« (kleine Umweltzone + Altstädter Seite/26er Ring) würde zwar einen größeren Effekt erzielen, jedoch war die »große Umweltzone« nicht Gegenstand der Auslegung.

Da die Öffentlichkeit bei der Aufstellung des Luftreinhalte- und Aktionsplans zu beteiligen ist, kann eine große Umweltzone aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht ohne eine erneute Auslegung des Luftreinhalte- und Aktionsplans erfolgen. Dies würde zu einer erheblichen Zeitverzögerung führen. Das ehemalige Regierungspräsidium Dresden hat sich deshalb entschieden, den vorliegenden Luftreinhalte- und Aktionsplan als 1. Schritt für eine Verbesserung der Luftqualität ohne eine Umweltzone, aber mit einer erheblichen Anzahl anderer Maßnahmen zu verabschieden. Somit können die ersten Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden.

Nach jetziger Erkenntnislage ist die Einrichtung einer Umweltzone Dresden bis spätestens 2010 unausweichlich.

Abbildung: Umweltzone Dresden (vorläufiger Entwurf) (Quelle: Luftreinhalte- und Aktionsplan für die Stadt Dresden, S. 70, Abb. 6-3)

Abbildung: Umweltzone Dresden (vorläufiger Entwurf) (Quelle: Luftreinhalte- und Aktionsplan für die Stadt Dresden, S. 70, Abb. 6-3)

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Bild: Luftreinhalte- und Aktionspläne

Beteiligte Behörden