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Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotorenanlagen

Bei den Großfeuerungsanlagen (GFA) handelt es sich um große industrielle Anlagen zur Energieerzeugung durch Verbrennung fossiler Energieträger (Kraftwerke oder industrielle Heizwerke). Diese Anlagen erzeugen bei Verbrennungsprozessen große Mengen an luftverunreinigenden Stoffen wie Schwefeloxide (SOx), Stickstoffoxide (NOx) und Staub. Andere relevante Verbrennungsprodukte wie zum Beispiel Kohlendioxid (CO2) tragen zur Erderwärmung bei. Aus diesem Grunde beschloss der deutsche Gesetzgeber bereits 1983 emissionsbegrenzende Anforderungen für diese Anlagen.

Die Berichterstattung erfolgt jährlich. Folgende Termine gem. § 22 d. 13. BImSchV und gem. § 22 d. 17. BImSchV sind im Folgejahr des jeweiligen Berichtsjahres zu beachten:

30. April - Abgabe der GFA-Berichte

Nähere Informationen zur GFA-Berichterstattung finden Sie unter:

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