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Übersicht über nach § 29b BImSchG bekannt gegebene Messstellen

Nach »Bundes-Immissionsschutzgesetzes« i. V. m. der »Bekanntgabeverordnung« werden Messstellen für folgende Mess- und Prüfaufgaben bekanntgegeben:

  • zur Ermittlung der Emission und Immission von Luftverunreinigungen,
  • zur Überprüfung des ordnungsgemäßen Einbaus und der Funktion sowie zur Kalibrierung automatischer Messeinrichtungen und
  • zur Ermittlung der Emission und Immission von Geräuschen und Erschütterungen.

 

Die Bekanntgabe (Notifizierung) als geprüfte Messstelle erfolgt für bestimmte fachliche Tätigkeitsbereiche (Gruppen I bis VI) sowie für bestimmte Stoffbereiche. Eine nähere Erläuterung kann dem bundesweiten Recherchesystem »ReSyMeSa« (siehe reche Spalte) entnommen werden.

Liste und Auswahl der Messstellen

Die nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Stellen sind im Recherche-System »ReSyMeSa« (siehe rechte Spalte) aufgelistet. Dort können detaillierte Informationen zu den einzelnen Messstellen entnommen werden.

Grundsätzlich darf in Sachsen jede in Deutschland bekannt gegeben Stelle tätig werden.

Die Auswahl zwischen den bekannt gegebenen Stellen steht dem Anlagenbetreiber grundsätzlich frei. Er hat jedoch Einschränkungen der Bekanntgabe der Messstelle und gegebenenfalls Nebenbestimmungen zur Anordnung nach §§ 26, 28 bzw. § 29 BImSchG oder im Genehmigungsbescheid der Anlage zu beachten. Dies ist insbesondere wichtig, wenn eine Stelle in der selben Sache bereits zuvor beratend tätig war.

Gleichwertige Anerkennungen von Messstellen aus anderen EU-Staaten stehen nationalen Bekanntgaben gleich.

 

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