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Luftreinhalte- und Aktionspläne in Sachsen

Mit der EU-Rahmenrichtlinie zur Luftqualität (RL 96/62/EG) und den zugehörigen Tochterrichtlinien wurden Luftqualitätsziele – unter anderem für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) – festgelegt, die schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt vermeiden bzw. verringern sollen.

Die Umsetzung dieser Richtlinien in deutsches Recht erfolgte durch die Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der 22. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz im Jahr 2002.

Seit 11.06.2008 ist die Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa in Kraft. Die bisher eingeführten Luftqualitätswerte gelten weiterhin. Neu ist, dass in der Richtlinie erstmals Luftqualitätsstandards für die besonders gesundheitsschädlichen, kleineren Feinstäube PM2,5 eingeführt werden.
Die Richtlinie muss bis Juni 2010 in deutsches Recht umgesetzt werden.

Grenzwerte

Seit Anfang Januar 2005 gelten folgende Grenzwerte für Feinstaub PM10:

Grenzwerte für Feinstaub PM10

Mittelungszeitraum  Beurteilungswert  
1 Tag 50 µg/m³ max. 35 Überschreitungen im Kalenderjahr
1 Jahr 40 µg/m³  
Ab Januar 2010 treten außerdem folgende Grenzwerte für NO2 in Kraft (für die Jahre davor gibt es zusätzliche Toleranzmargen):

Grenzwerte für NO2

Mittelungszeitraum  Beurteilungswert  
1 Stunde 200 µg/m³ max. 18 Überschreitungen im Kalenderjahr
1 Jahr 40 µg/m³  
Werden Grenzwerte überschritten oder besteht die Gefahr der Überschreitung, hat die zuständige Behörde gemäß § 47, Absatz 1 und 2 im BImSchG einen Luftreinhalte- oder Aktionsplan zu erstellen.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Erstellung der Luftreinhalte- und Aktionspläne obliegt in Sachsen seit 01.08.08 den Landkreisen und Kreisfreien Städten (SächsImSchZuVO vom 26. 06.08). Es ist dabei das fachliche Einvernehmen mit dem sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie herzustellen, insbesondere in Bezug auf die Beurteilung der Luftqualität und die Bewertung der Maßnahmen zur Verminderung von Luftverunreinigungen.

Für die bis 31.07.08 erstellten Pläne (außer Luftreinhalteplan Leipzig) waren die Regierungspräsidien - jetzt Landesdirektionen - des Freistaates Sachsen (29.04.05 - 31.07.08) verantwortlich. Der Luftreinhalteplan Leipzig wurde 2005 unter Federführung des ehemaligen Landesamtes für Umwelt und Geologie (LfUG) erstellt.

Übersicht zu sächsischen Luftreinhalte- und Aktionsplänen

Die Luftreinhaltepläne für Dresden, Chemnitz und Leipzig wurden aufgrund der Grenzwertüberschreitungen von Feinstaub (PM10) und der Überschreitung der aktuellen Toleranzmarge von Stickstoffdioxid (NO2) erstellt. Für Görlitz und Plauen wurde der Plan nur aufgrund der PM10-Grenzwertüberschreitung aufgestellt.

Marginalspalte

Bild: Luftreinhalte- und Aktionspläne

Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Uwe Böhme

  • PostanschriftPostanschrift:
    Postfach 10 05 10
    01076 Dresden
  • TelefonTelefon: (0351) 564-2250
  • TelefaxTelefax: (0351) 564-2199
  • E-MailE-Mail
  • Internetseitewww.smul.sachsen.de

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Dr. Andrea Hausmann

Umweltzonen, Umweltplakette