Luftreinhalte- und Aktionspläne in Sachsen
Mit der EU-Rahmenrichtlinie zur Luftqualität (RL 96/62/EG) und den zugehörigen Tochterrichtlinien wurden Luftqualitätsziele – unter anderem für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) – festgelegt, die schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt vermeiden bzw. verringern sollen.
Die Umsetzung dieser Richtlinien in deutsches Recht erfolgte durch die Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der 22. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz im Jahr 2002.
Seit 11.06.2008 ist die Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa in Kraft. Die bisher eingeführten Luftqualitätswerte gelten weiterhin. Neu ist, dass in der Richtlinie erstmals Luftqualitätsstandards für die besonders gesundheitsschädlichen, kleineren Feinstäube PM2,5 eingeführt werden.
Die Richtlinie muss bis Juni 2010 in deutsches Recht umgesetzt werden.
Grenzwerte
Seit Anfang Januar 2005 gelten folgende Grenzwerte für Feinstaub PM10:| Mittelungszeitraum | Beurteilungswert | |
|---|---|---|
| 1 Tag | 50 µg/m³ | max. 35 Überschreitungen im Kalenderjahr |
| 1 Jahr | 40 µg/m³ |
| Mittelungszeitraum | Beurteilungswert | |
|---|---|---|
| 1 Stunde | 200 µg/m³ | max. 18 Überschreitungen im Kalenderjahr |
| 1 Jahr | 40 µg/m³ |
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit für die Erstellung der Luftreinhalte- und Aktionspläne obliegt in Sachsen seit 01.08.08 den Landkreisen und Kreisfreien Städten (SächsImSchZuVO vom 26. 06.08). Es ist dabei das fachliche Einvernehmen mit dem sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie herzustellen, insbesondere in Bezug auf die Beurteilung der Luftqualität und die Bewertung der Maßnahmen zur Verminderung von Luftverunreinigungen.
Für die bis 31.07.08 erstellten Pläne (außer Luftreinhalteplan Leipzig) waren die Regierungspräsidien - jetzt Landesdirektionen - des Freistaates Sachsen (29.04.05 - 31.07.08) verantwortlich. Der Luftreinhalteplan Leipzig wurde 2005 unter Federführung des ehemaligen Landesamtes für Umwelt und Geologie (LfUG) erstellt.
Übersicht zu sächsischen Luftreinhalte- und Aktionsplänen
Die Luftreinhaltepläne für Dresden, Chemnitz und Leipzig wurden aufgrund der Grenzwertüberschreitungen von Feinstaub (PM10) und der Überschreitung der aktuellen Toleranzmarge von Stickstoffdioxid (NO2) erstellt. Für Görlitz und Plauen wurde der Plan nur aufgrund der PM10-Grenzwertüberschreitung aufgestellt.
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Luftreinhalteplan Leipzig 2009
Stand: 18.12.2009 -
Luftreinhalteplan Plauen
Stand: 26.9.2009 -
Luftreinhalteplan Görlitz
Stand: 22.4.2008 -
Aktionsplan Chemnitz
Stand: 3.2.2006 -
Luftreinhalteplan Chemnitz
Stand: 12.6.2008 -
Luftreinhalteplan Dresden
Stand: 29.5.2008 -
Aktionsplan Leipzig
Stand: 14.2.2006 - außer Kraft -
Luftreinhalteplan Leipzig
Stand: 15.9.2005 - außer Kraft



