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Umwelt

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Bekannt gegebene Stellen im Bereich des Immissionsschutzes


Entsprechend »Bundes-Immissionsschutzgesetz« (BImSchG) sowie den Verordnungen zum BImSchG (BImSchV) werden Stellen bekannt gegeben

  • zur Ermittlung der von einer Anlage ausgehenden Emissionen von Luftverunreinigungen (einschließlich Einbau- und Funktionsprüfung sowie Kalibrierung automatischer Mess- und Auswerteeinrichtungen) sowie der Immissionen im Einwirkungsbereich der Anlage gemäß § 26 BImSchG

sowie

  • zur Überprüfung von eignungsgeprüften Messgeräten
    gemäß § 13 (3) der 1. BImSchV

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Bild: Luftmessnetz

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 51: Luftqualität

Wolfgang Poppitz