Bekannt gegebene Stellen im Bereich des Immissionsschutzes
Entsprechend »Bundes-Immissionsschutzgesetz« (BImSchG) sowie den Verordnungen zum BImSchG (BImSchV) werden Stellen bekannt gegeben
- zur Ermittlung der von einer Anlage ausgehenden Emissionen von Luftverunreinigungen (einschließlich Einbau- und Funktionsprüfung sowie Kalibrierung automatischer Mess- und Auswerteeinrichtungen) sowie der Immissionen im Einwirkungsbereich der Anlage gemäß § 26 BImSchG

