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Kolloquium Anlagensicherheit/Störfallvorsorge

Das LfULG ist landeszentral zuständig für die Überwachung und fachliche Betreuung von Anlagen die der Störfallverordnung unterliegen. Das Fachkolloquium »Anlagensicherheit/Störfallvorsorge«  findet alle 2 Jahre statt.


Ziel dieser Veranstaltungsreihe ist, die Kontakte zwischen Anlagenbetreibern, Ingenieurbüros, Forschungsinstituten und Behörden zu intensivieren und über die Ziele des europäischen Rechts, insbesondere der Seveso-III-Richtlinie (bisher Seveso-II-Richtlinie) sowie deren Umsetzung in nationales Recht, zu informieren und über das Thema zu diskutieren.

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