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Boden

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Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Bodengefüges

Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) verlangt, dass die Leistungsfähigkeit und die natürlichen Funktionen des Bodens erhalten bleiben. Das verpflichtet denjenigen, der auf den Boden einwirkt, zur Vorsorge und gegebenenfalls auch zur Gefahrenabwehr, um schädliche Bodenveränderungen abzuwenden und die Bodenfunktionen nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen.

Das Bundes-Bodenschutzgesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Gruppen von Bodenfunktionen:

Produktionsfunktion

Hier ist vor allem die Erhaltung des Bodens als fruchtbarer Pflanzenstandort gemeint.

Gefährdung durch Bodenverdichtung:
Foto: Verdichtung mit Stauwasser (Quelle: Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft)

Foto: Verdichtung mit Stauwasser (Quelle: Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft)

Lebensraumfunktion

Boden ist Lebensraum für zahlreiche Organismen. Diesen Lebensraum gilt es zu erhalten.

Gefährdung durch Bodenverdichtung:

Regelungsfunktion für Stoff- und Wasserkreislauf

Böden regeln den Wasserkreislauf, wandeln Stoffe um und filtern und puffern Schadstoffe.

Gefährdung durch Bodenverdichtung:
  • Durch Sauerstoffmangel nimmt die biologische Aktivität im Boden stark ab. Nährstoffe werden dadurch schlechter fixiert oder nicht mehr pflanzenverfügbar umgesetzt. Es kommt zu Nährstoffauswaschung und damit zur Schädigung von Grund- und Oberflächengewässern.
  • Sauerstoffmangel führt zu Denitrifikation (Umwandlung des im Nitrat gebundenen Stickstoffs zu molekularem Stickstoff, der von den meisten Lebewesen nicht mehr als Nährstoff genutzt werden kann) und Fäulnis. Ausgasung von Stickstoff und Fäulnisgasen trägt zur Luftverschlechterung bei.
  • Verringerte Wasserleitfähigkeit des Bodens erhöht den Oberflächenabfluss (Erosionsgefahr) und vermindert die Grundwasserneubildung.

Marginalspalte

Bild: Themenportal Boden, Altlasten - Bodengefüge, Bodenstruktur

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 72 Bodenkultur

Henning Stahl