Altlasten
Als Altlast wird eine Fläche bezeichnet, die aufgrund unsachgemäßen Umgangs mit Schadstoffen in der Vergangenheit heute Probleme bereitet. Sie ist durch eine Verschmutzung des Bodens oder auch von Gewässern charakterisiert, die eine Gefahr für Mensch und Natur darstellt. Dies kann auch eine Einschränkung in der Nutzbarkeit von Grundstücken und bedeutende finanzielle Belastungen verursachen.
Nach dem Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (kurz: Bundes-Bodenschutzgesetz) werden Altlasten unterteilt in:
Ob und in welchem Umfang Verunreinigungen des Bodens und von Gewässern zu sanieren sind, wird erst im Rahmen systematischer Untersuchungen festgestellt. Die Bewertung erfolgt nutzungsabhängig. Nach der Erfassung schließt sich die Gefährdungsabschätzung an, dabei erweisen sich nicht alle altlastverdächtigen Flächen als Altlast. Ist eine Altlast aber festgestellt, sind Sanierungsmaßnahmen (Dekontamination oder Sicherung) bzw. Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen notwendig. Die durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen werden auch durch die zukünftige Nutzung der Flächen bestimmt.
Nach dem Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (kurz: Bundes-Bodenschutzgesetz) werden Altlasten unterteilt in:
- Altablagerungen: stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind
- Altstandorte: Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf,
Beiden ist dabei gemein, dass sie schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorrufen. Besteht ein Gefahrenverdacht, spricht man zunächst von einer altlastverdächtigen Fläche.
Ob und in welchem Umfang Verunreinigungen des Bodens und von Gewässern zu sanieren sind, wird erst im Rahmen systematischer Untersuchungen festgestellt. Die Bewertung erfolgt nutzungsabhängig. Nach der Erfassung schließt sich die Gefährdungsabschätzung an, dabei erweisen sich nicht alle altlastverdächtigen Flächen als Altlast. Ist eine Altlast aber festgestellt, sind Sanierungsmaßnahmen (Dekontamination oder Sicherung) bzw. Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen notwendig. Die durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen werden auch durch die zukünftige Nutzung der Flächen bestimmt.
Themen
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Rechtliche Grundlagen und Zuständigkeiten
Hier sind alle für den Bereich der Altlastenbehandlung relevanten Gesetze, Verordnungen und Erlasse verfügbar. -
Fachinformationen zur systematischen Altlastenbehandlung
Hier stehen Handbücher, Merkblätter, Schriftenreihen, Forschungsberichte usw. zur systematischen Altlastenbehandlung zum Download bereit. -
Altlastenfreistellung
Unter Umständen können Investoren von der Verantwortung für vor dem 1. Juli 1990 verursachte Schäden freigestellt werden und eine finanzielle Unterstützung für die Untersuchungs- und Sanierungskosten beantragen. -
Zahlen und Fakten
Hier finden Sie verschiedene Statistiken zur Altlastensituation in Sachsen. -
Sächsisches Altlastenkataster (SALKA)
Altlasten und altlastverdächtige Flächen werden erfasst und die gewonnenen Daten in einem Kataster verwaltet. -
Programme und Datenbanken
Anwendungen und Datenbanken zur Recherche, Analysenplanerstellung, Risikoabschätzung usw.

