Lärmbelastung durch Verkehr
Beschreibung des Indikators
Der Indikator beschreibt den prozentualen Anteil der Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung in tendenziell geräuschbelasteten Gebieten, der dauerhaft einem Lärmindex von LDEN > 65 dB(A) bzw. LNight > 55 dB(A) ausgesetzt ist. Der Indikator wird auf der Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG vom 25.07.2002) für alle Ballungsräume und für die Umgebung von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen alle fünf Jahre ermittelt. Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen pro Jahr waren in Sachsen nicht zu kartieren.
| Jahr | LDEN > 65 dB (A) | LNight > 55 dB (A) |
|---|---|---|
|
Lärmbelastung (in %) |
1,61 | 2,03 |
Aussage des Indikators
Lärm als Belastungsfaktor hat eine hohe gesundheitliche Relevanz. Bei Dauerbelastungen oberhalb der genannten Pegelgrenzen besteht nach medizinischen Erkenntnissen ein signifikant höheres gesundheitliches Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, von Bluthochdruck und weiteren Erkrankungen, unabhängig davon, ob die Geräusche von den Betroffenen bewusst als störend wahrgenommen werden oder nicht.
Bewertung für Sachsen
Die Belastung insbesondere durch Straßenverkehrslärm ist seit Beginn der 90er Jahre durch die starke Zunahme des Verkehrsaufkommens erheblich gestiegen. Sachsen liegt dabei im bundesweiten Trend.
In Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie erfolgt die Erhebung der vom Umgebungslärm betroffenen Einwohner in Ballungsräumen, an Hauptverkehrswegen und an Großflughäfen auf der Grundlage einheitlicher Rechen- und Beurteilungsverfahren. Die Ergebnisse wurden erstmals für das Jahr 2007 und werden danach alle 5 Jahre erhoben. 2012 tritt mit der zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie nochmals eine Ausweitung der Untersuchungsgebiete in Kraft, die höhere Werte der prozentualen Betroffenheiten erwarten lässt.
Anwendungsempfehlungen
Der Indikator wurde von der Umweltministerkonferenz zur Anwendung in den Bundesländern empfohlen und wird als Indikator im Umweltstatus Sachsen verwendet.

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