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Fluglärmmessung

Nach § 19a des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) ist für Verkehrsflughäfen eine stationäre Anlage zur Messung der an- und abfliegenden Luftfahrzeuge zu betreiben. In Sachsen sind am Flughafen Leipzig-Halle zehn und am Flughafen Dresden fünf kontinuierlich arbeitende Geräuschmessstationen in Betrieb.

Die Ergebnisse der Messungen sind der Genehmigungsbehörde und der Fluglärmkommission, sowie auf  Verlangen der Genehmigungsbehörde auch anderen Behörden mitzuteilen.

Die Messstationen stellen sicher, dass jeder Überflug registriert und einem bestimmten Geräuschpegel zugeordnet werden kann. In Verbindung mit dem Flugaufzeichnungssystem der Deutschen Flugsicherung ist damit auch in Beschwerdefällen eine präzise Nachweisführung der tatsächlich geflogen Routen möglich.
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