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Wirkung von Erschütterungen

Erschütterungseinwirkungen führen zwar in der Regel nicht zu direkten körperlichen Schäden beim Menschen, haben jedoch indirektes Gefährdungspotenzial, da sie zur Beeinträchtigung und Beschädigungen von Bausubstanz führen, was dann wiederum eine Bedrohung für den Menschen darstellen kann.

Daneben kann von Erschütterungen, die auf Wohnbereiche einwirken, ein hohes Belästigungspotenzial ausgehen, welches bereits bei Überschreiten der Wahrnehmungsschwelle einsetzt. Dies kann langfristig zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.
Die gültigen Regelwerke unterscheiden zwischen zwei Einwirkungsarten:
  • Einwirkung auf Gebäude
    Diese Einwirkung kann zu direkten Schäden am Bauwerk (durch mechanische Überbeanspruchung) oder zu indirekten Schäden (setzungsbedingte Schäden) führen.
  • Einwirkung auf Menschen in Gebäuden
    Diese Einwirkungen können zu Belästigung der Bewohner führen.
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