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Blendung

Der Grad der Blendung durch eine Lichtquelle hängt von der empfundenen Helligkeit dieser Quelle in Bezug auf die Umgebung ab. Deshalb sind für die Beurteilung der Blendwirkung die Leuchtdichte L der Lichtquelle, die Umgebungsleuchtdichte Lu und der Raumwinkel, unter der die Lichtquelle dem Betroffenen erscheint, zu bestimmen.

Zur Bewertung der Immissionssituation wird die gemessene Leuchtdichte L der Lichtquelle mit einer aus Sicht des Immissionsschutzes maximal tolerierbaren Leuchtdichte verglichen. Diese maximal tolerierbare Leuchtdichte Lmax ist abhängig von der Umgebungsleuchtdichte Lu, dem Raumwinkel, unter dem die Lichtquelle am Ort der Immission erscheint, und einem Proportionalitätsfaktor. Die Größe dieses Proportionalitätsfaktors hängt von der Schutzwürdigkeit des Gebietes und von der Tages- beziehungsweise Nachtzeit ab.

Hohe Leuchtdichten mit immissionsschutzrelevanter Blendwirkung können bei starken Lichtquellen wie Flutlichtanlagen auch bei großen Entfernungen noch vorhanden sein. Durch den großen Abstand zum Ort der Immission spielt in diesen Fällen jedoch die Raumaufhellung meist keine Rolle. Im Gegensatz dazu ist bei nahen großflächigen Lichtquellen mit geringer Intensität die belästigende Raumaufhellung dominierend im Vergleich zur Blendwirkung.
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