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Biphenyle/polychlorierte Terphenyle (PCB/PCT)

Regelungen zu polychlorierten Biphenylen/Polychlorierte Terphenylen (PCB/PCT)

PCB/PCT zeichnen sich durch geringe elektrische Leitfähigkeit, Unbrennbarkeit, thermische Stabilitiät und einen hohen Siedepunkt aus, weshalb sie in der Vergangenheit u.a. als Isolierflüssigkeit in Transformatoren und Kondensatoren eingesetzt wurden. Aufgrund ihrer hohen Persistenz und ihrer hohen Bio- und Geoakkumulation wurde der Einsatz dieser Stoffe verboten.

Übergangsregelungen

Von dem grundsätzlichen Verwendungsverbot für PCB sind nur ausgenommen Erzeugnisse, in denen PCB-haltige Bauteile eingebaut sind,

  • bis zur Außerbetriebnahme des Erzeugnisses, spätestens jedoch bis 31. Dezember 2010, sofern das Bauteil mehr als 100 Milliliter, jedoch nicht mehr als 1 Liter PCB-haltige Flüssigkeit enthält,
  • bis zur Außerbetriebnahme des Erzeugnisses, sofern das Bauteil bis zu 100 Milliliter PCB-haltige Flüssigkeit enthält.

Ausgelaufene Übergangsregelungen

  • Das Verwendung von Kondensatoren mit mehr als 1 Liter PCB-haltiger Flüssigkeit ist bereits seit 01.01.1994 verboten.
  • Alle anderen PCB-haltigen Erzeugnisse, die nicht unter die o.g. Übergangsregelung fallen, durften längstens bis zum 31.12.1999 verwendet werden.

Entsorgung

PCB/PCT, Zubereitungen, die mehr als 50 mg/kg dieser Stoffe enthalten sowie Bauteile in Erzeugnissen, die PCB als Dielektrikum enthalten, sind zu entfernen und nach der PCB/PCT-Abfallverordnung vom 26. Juni 2000 (BGBl. I S. 932) zu beseitigen.

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Bild: Chemikalien - (Quelle: Max Planck Institute of Molecular Cell Biology and Genetics)