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Umwelt

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Ausschreibung 2009

Die Sächsische Staatsregierung hat die Förderung der Zukunfts-technologie Biotechnologie beschlossen. Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie fördert zur Umsetzung dieses Beschlusses im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft auf Grundlage von Ziffer 2.1.1.1 der Förderrichtlinie Besondere Initiativen – RL BesIn/2007 ausgewählte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Biotechnologie. Diese Bekanntmachung dient dem Zweck, die nach dem Beschluss der Sächsischen Staatsregierung förderfähigen Vorhaben (Fördergegenstände) näher einzugrenzen und genau zu beschreiben. Im Einzelnen können Forschungs- und Entwicklungsvorhaben als Einzel- und Verbundprojekte zu den folgenden Themenkomplexen beantragt werden:

 

1. Biotechnologie in der Land- und Forstwirtschaft

Dieser Förderschwerpunkt unterstützt die Anwendung biotechnologischer Methoden zur Optimierung von Biomasse (einschließlich forstwirtschaftlicher Biomasse) für deren Einsatz als nachwachsende Rohstoffe in umweltfreundlichen, nachhaltigen, industriellen Verfahren und zur Energiegewinnung.

Förderungswürdig sind insbesondere Projekte zur

2. Weiße (industrielle) Biotechnologie/Bioprozesse mit Schwerpunkt umweltfreundliche Produktionsverfahren

Dieser Förderschwerpunkt unterstützt die Entwicklung neuartiger bzw. die Optimierung bestehender biotechnologischer Verfahren und Produkte mit dem Ziel der Umweltentlastung und Ressourcenschonung. Entsprechende Vorhaben sind, soweit möglich, nach ökonomischen und ökologischen Kriterien zu bilanzieren (Rohstoff- und Energieeinsatz, Reststoffbehandlung).

Förderwürdig sind insbesondere Projekte zum:

3. Biotechnologie in der Umweltanalytik, Umweltbiotechnologie und gentechnologische Sicherheitsforschung

Ziele dieses Förderschwerpunktes sind die Nutzung biotechnologischer Methoden zur Identifizierung von Verunreinigungen und Schadstoffen in der Umwelt sowie zur Nutzung tierischer, pflanzlicher und forstwirtschaftlicher Abfälle für ökonomisch interessante Produkte.
Die Untersuchung von Auswirkungen transgener Organismen auf das Öko-System sowie zur Minimierung der unbeabsichtigten Ausbreitung von GVO sind weitere Ziele dieses Förderschwerpunktes.

Förderwürdig sind insbesondere Projekte zur:

Projektanträge

Interessenten an einer Forschungsförderung werden gebeten, ihr Vorhaben in einem Projektantrag, der maximal 20 Seiten umfasst, entsprechend den Formvorgaben in RL BesIn 2007 darzustellen.

Antragsstelle/Bewilligungsbehörde

Projektanträge sind an die zuständige Bewilligungsbehörde, das

Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG),
Referat 33 Förderung,
Zur Wetterwarte 11,
01109 Dresden

zu richten.

Achtung: Abweichend von der in der RL BesIn/2007 allgemein bestimmten Antragsfrist sind Zuwendungsanträge für Vorhaben im Bereich der Biotechnologie bei der Bewilligungsbehörde (LfULG) bis zum 03.06.2009 einzureichen. Nach diesem Termin eingehende Projektanträge können für das Auswahlverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.


Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft behält sich vor, für die abschließende Auswahl der Forschungsvorhaben, die durch eine Landeszuwendung unterstützt werden, Gutachter einzuschalten.

 

Marginalspalte

Ansprechpartner

Informationsstelle für allgemeine Fragen zur Projektförderung sowie für fachliche Fragen:

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Gabriele Süptitz

  • BesucheradresseBesucheradresse:
    Wilhelm-Buck-Str. 2
    01097 Dresden
  • TelefonTelefon: 0351 - 5 64 6554
  • TelefaxTelefax: 0351 - 5 64 6509
  • E-MailE-Mail
  • Internetseitewww.smul.sachsen.de

Informationsstelle für administrative Fragen:

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referatsleiter Förderung

Klaus Wallrabe